EuGH-Urteil: Transsexuelle darf früher in Pension
Neues Geschlecht muss auch in der Rente anerkannt werden
Luxemburg - Transsexuelle können nach einer Geschlechtsumwandlung zur Frau früher in Pension gehen. Für sie gelte dann das weibliche Eintrittsalter, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er gab damit einer inzwischen 64-Jährigen aus Großbritannien Recht, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen und nur neun Monate später an ihrem 60. Geburtstag ihre Rente beantragt hatte.
Verweis auf Geburtsurkunde
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Die britischen Behörden hatten die Pensionszahlung abgelehnt. Weil in der Geburtsurkunde das männliche Geschlecht eingetragen sei, gelte ein Beginn ab 65 Jahren, argumentierten sie. Auf die Klage der Transsexuellen hin legte das oberste britische Sozialgericht den Streit dem EuGH vor.
Der betonte nun, das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung sei “eines der Grundrechte des Menschen”. Das europarechtliche Diskriminierungsverbot sei daher weit auszulegen und könne sich nicht nur auf die Zugehörigkeit zu einem der Geschlechter beziehen. Vielmehr seien auch Diskriminierungen erfasst, “die ihre Ursache in einer Geschlechtsumwandlung haben”. Eine Ausnahmeregelung des Europarechts lasse zwar ein unterschiedliches Pensionsalter für Männer und Frauen zu. Eine Regelung, die es einer Transsexuellen nicht ermögliche, ihr neues Geschlecht für die Rente anerkennen zu lassen, sei aber unzulässig.

